E-Mail 02303 9830-811

Todesfallleistung

Ihre private Unfallversicherung zahlt eine Todesfallleistung (Bsp.: Ziffer 2.6. AUB 2014), wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben ist. Um den Anspruch auf Todesfallleistung erfolgreich durchzusetzen, müssen Sie beweisen, dass es bei der versicherten Person zu einem kausalen ersten Gesundheitsschaden gekommen ist. Diese erste Gesundheitsschädigung muss für den Tod des Versicherten kausal sein. Wird nach dem Unfall keine Obduktion des Verstorbenen durchgeführt, gehen die daraus resultierenden Beweisschwierigkeiten zu Ihren Lasten (OLG Hamm, Beschluss vom 05.12.2018, AZ: I-20 U 132/18). Die Unfallversicherung muss dann nicht zahlen.