Risikoausschluss
Ihre private Unfallversicherung hat in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) Zahllungen in bestimmten Fällen komplett ausgeschlossen. So besteht kein Versicherungsschutz nach Ziffer 5.1.1. AUB 2014, wenn Sie als Versicherter einen Unfall durch Bewusstseinsstörungen, Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle erleiden, die Ihren ganzen Körper ergreifen. Eine Bewusstseinsstörung liegt nach den neueren Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen vor, wenn Sie in Ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so stark beeinträchtigt sind, dass Sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen sind (gesundheitliche Beeinträchtigung, Medikamente, Alkohol, Drogen oder sonstige, das Bewusstsein beeinträchtigende Mittel).
Mit dieser Klausel will Ihr Versicherer solche Unfälle vom Versicherungsschutz ausnehmen, bei denen Sie nicht in der Lage sind, eine drohende Unfallgefahr klar zu erkennen oder dieser angemessen zu begegnen (BGH, Urteil vom 17.05.2000, AZ: IV ZR 113/99).