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Sowieso-Kosten

Sowieso-Kosten sind nach einem Behandlungsfehler/Unfall die Kosten, die Ihnen auch ohne das schädigende Ereignis entstanden wären. Das heißt: Ergibt sich aus dem Fehlverhalten des Schädigers für Sie als Verletzten kein Vermögensnachteil, weil alternativ anfallende Kosten die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten in jedem Fall überstiegen hätten, besteht kein Ersatzanspruch (OLG Hamm, Urteil vom 28.10.2016, AZ: 26 U 50/15).