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Aufklärung vor Wunsch-Sectio

Sie können als Kindesmutter frei darüber entscheiden, ob Sie eine vaginale Entbindung oder eine Sectio (Kaiserschnitt) wünschen. Eine Wunsch-Sectio ohne medizinische Indikation erfordert regelmäßig eine sorgfältige Planung durch den Gynäkologen. Es handelt sich um einen Heileingriff, der sowohl unter organisatorischen als auch personellen Gesichtspunkten mit maximaler Sorgfalt vorbereitet werden muss.


Bei einer sekundären Sectio (Umstieg von vaginaler Geburt auf Kaiserschnitt nach Beginn der Wehen) besteht ein beachtenswert höheres Risiko, die Uterusgefäße zu verletzen. Es besteht ein höheres Risiko sowohl für das Kind als auch für Sie als Mutter. Auch bei einer sekundären Wunsch-Sectio muss in jedem Fall mit der zuvor genannten Sorgfalt unter Berücksichtigung aller personellen und organisatorischen Ressourcen wie bei einer geplanten Sectio vorgegangen werden.


Der Arzt darf sich bei Geburtskomplikationen nicht einfach auf den Wunsch der Patientin einlassen, eine sekundäre Sectio durchzuführen. An die Aufklärung einer Mutter sind vor Durchführung einer Sectio, ähnlich wie bei einer Schönheitsoperation, hohe Anforderungen zu stellen. Ihr ist mit deutlichen Worten zu erklären, dass sie so kurz vor der Entbindung ohne Not sich selbst und auch das Kind durch erhöhte Risiken gefährdet. Ihr ist mitzuteilen, dass sie möglicherweise unnötig Gefahr läuft, ihr Kind nicht mehr aufwachsen zu sehen, weil sie im Rahmen einer sekundären Sectio möglicherweise durch nicht mehr beherrschbare Blutungen versterben kann.


Da es sich letztlich um einen medizinisch nicht indizierten Eingriff handelt, der in bestimmten Phasen der gebärenden Frau keinerlei Vorteil bringt, muss ihr vorher die bestehende Gefahr des Todes deutlich vor Augen geführt werden. Es muss ähnlich wie bei einer Schönheitsoperation eine sehr harte Aufklärung erfolgen. Diese Aufklärung soll Ihnen deutlich vor Augen führen, in welche Gefahren Sie sich durch diesen nicht notwendigen operativen Eingriff bringen können (OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2019, AZ: I-26 U 2/18).