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Prozessfinanzierung

Besitzen Sie keine Rechtsschutzversicherung und haben auch aufgrund Ihres Einkommens keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, kann ein Rechtsstreit sehr teuer werden, wenn Sie ihn am Ende verlieren.


Es besteht deshalb die Möglichkeit, den Rechtsstreit über einen Prozesskostenfinanzierer abzusichern. Verlieren Sie den Prozess, tragen Sie kein Kostenrisiko, weil von dem Prozessfinanzierer meine Anwaltskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts, die Gerichtskosten, die Kosten für Zeugen, Sachverständige und Gutachter und die Vollstreckungskosten komplett übernommen werden. Bevor ein Prozessfinanzierer allerdings ein derartiges Risiko übernimmt, findet eine umfangreiche Vorprüfung statt. Der zu finanzierende Schadensersatzanspruch sollte mindestens 100.000,00 € betragen. Wie bei der Gewährung Prozesskostenhilfe prüft der Finanzierer, ob für eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches überwiegende Erfolgsaussichten bestehen. Es wird auch geprüft, ob der Gegner in der Lage ist, bei einer gewonnenen Klage Ihren Anspruch zu bezahlen. Die Prüfung durch einen Finanzierer ist kostenlos. Üblicherweise verlangen die Prozessfinanzierer 30 % vom Klagegewinn bis 500.000,00 €, von überschießenden Beträgen 20 %. Ihnen entstehen lediglich die Kosten der Vorprüfung durch mich als Anwalt, weil die Prozessfinanzierer auf Basis einer reinen Erfolgsbeteiligung arbeiten.


Durch einen Prozessfinanzierer haben Sie die Möglichkeit, eine finanzielle Waffengleichheit mit den großen Haftpflichtversicherungen herzustellen, wenn Sie eine positive Antwort auf Ihre Finanzierungsanfrage vom Prozessfinanzierer erhalten.


Gerade nach einem schweren Verkehrsunfall oder nach einem Behandlungsfehler mit schwersten körperlichen Schäden ist die Anfrage bei einem Prozessfinanzierer eine nachdenkenswerte Alternative.