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Anwaltliche Gebühren

Vertrete ich Sie in einer zivilrechtlichen Angelegenheit, berechnen sich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).



Die Höhe meiner Gebühren ist nach dem RVG von der Höhe des sogenannten Gegenstandswertes abhängig. Fordern Sie beispielsweise ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 €, ist auch der Gegenstandswert 10.000,00 €. Für meine gesamte außergerichtliche Tätigkeit erhalte ich die sogenannte Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 VV RVG.



Mit dieser Gebühr wird meine außergerichtliche Arbeit - von der Anforderung von Behandlungsunterlagen bis hin zum Anspruchsschreiben und der gesamten Korrespondenz mit dem Gegner - abgedeckt. Vertrete ich Sie einem Rechtsstreit vor dem Gericht, fallen in der Regel eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr an. Die Verfahrensgebühr beträgt 1,3, die Terminsgebühr 1,2, sodass in der Regel 2,5 Anwaltsgebühren aus dem Streitwert entstehen. Schließe ich für Sie vor Gericht einen Vergleich, habe ich zusätzlich Anspruch auf eine Einigungsgebühr mit einem Wert von 1,0.