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Restwertangebot

Der Restwert ist der Betrag, den Sie nach einem Unfall beim Verkauf für Ihr total beschädigtes Fahrzeug erhalten. Dieser Restwert wird im Schadensgutachten, das Sie bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben haben, schriftlich festgehalten. Grundsätzlich dürfen Sie Ihren PKW zu dem Restwert verkaufen, den der Sachverständige im Gutachten festgelegt hat. Teilt Ihnen allerdings die Versicherung einen Käufer für Ihr Fahrzeug mit, der einen höheren Preis bietet, dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr zu dem niedrigeren Betrag verkaufen, der im Gutachten genannt ist. Ansonsten zieht Ihnen die Versicherung die Differenz bei der Schadensregulierung ab. Können Sie das Fahrzeug zu einem höheren Preis verkaufen als der Gutachter für den Restwert ermittelt hat, müssen Sie sich diesen zusätzlichen Betrag bei der Schadensregulierung anrechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass ein Geschädigter an einem Schadensfall nicht verdienen darf (BGH, DAR 2005, 152).