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Vermehrte Bedürfnisse

Nach einem Körperschaden durch einen Unfall/Behandlungsfehler hat Ihnen der Schädiger ständig wiederkehrende Aufwendungen zu ersetzen, die den Zweck haben, Ihre schadensbedingten Beeinträchtigungen auszugleichen (§ 843 Absatz 1 BGB). Unter vermehrten Bedürfnissen versteht man also alle Mehrausgaben, die Sie im Vergleich zu einem gesunden Menschen haben, weil Sie damit Nachteile ausgleichen müssen, die Ihnen aufgrund Ihrer körperlichen Beeinträchtigungen entstehen. Das heißt: Alle Kosten, die ein Patient oder Unfallopfer hat, die er ohne die Behinderung nicht hätte, sind behandlungsfehler-/unfallbedingte Mehrausgaben, die der Schädiger zu bezahlen hat. Alle Dinge, die Sie sich auch ohne das Schadensereignis gekauft hätten, sind sogenannte Sowiesokosten. Vermehrte Bedürfnisse sind also beispielsweise besondere Kleidung, Prothesen, Umbaukosten, ein behindertengerechter Umbau einer Wohnung, regelmäßige Physiotherapie- oder Ergotherapie.