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Schmerzensgeld

Egal, ob Behandlungsfehler oder schwerer Unfall: Nach einem Geburtsschaden, einer Querschnittslähmung oder einem Schädel-Hirn-Trauma kämpfe ich für Ihr Schmerzensgeld. Mein Ziel ist es, schnell und unbürokratisch mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Entschädigung in einer angemessenen Höhe für Sie außergerichtlich durchzusetzen. So wird Ihnen ein langes und zermürbendes Gerichtsverfahren erspart. Auch nach Verbrennungen während einer Operation durch unsachgemäßes Arbeiten mit einem elektronischen Messer (Elektrokauter), falsch eingesetzten Hüft- oder Knieprothesen oder Schäden nach einem Anästhesiefehler. Besonderen Wert lege ich auf die psychischen Folgen Ihrer Verletzungen, weil viele meiner Mandanten wegen anschließender Depressionen und Zukunftsängsten ihr bisheriges Leben nicht mehr weiterführen können.

Sprechen Sie mit mir über Ihren Fall: 02303/9830-811.