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Neubemessung der Invalidität

Haben Sie in Ihrer privaten Unfallversicherung Leistungen für den Fall eines unfallbedingten Körperschadens vereinbart, sind sowohl Sie als auch der Versicherer berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, neu bemessen zu lassen. In der Kinderunfallversicherung kann die Frist, innerhalb derer eine Neubemessung verlangt werden kann, verlängert werden (§ 188 Absatz 1 VVG).


Mit der Erklärung des Versicherers über seine Leistungspflicht muss er Sie als Versicherungsnehmer über Ihr Recht unterrichten, den Grad der Invalidität neu bemessen zu lassen. Unterbleibt diese Information, kann sich der Versicherer auf eine Verspätung Ihres Verlangens, den Grad der unfallbedingten Invalidität neu zu bemessen, nicht berufen (§ 188 Absatz 2 VVG).