E-Mail 02303 9830-811

Behandlungs-Ablehnung

Ein Behandlungsfehler kann zu verneinen sein, wenn Sie als Patient die medizinisch gebotenen Maßnahmen ablehnen. Eine solche Würdigung setzt allerdings voraus, dass Sie vorher über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme vollständig und widerspruchsfrei informiert worden sind und Sie diese Informationen auch verstanden haben (BGH, Beschluss vom 15.05.2018, AZ: VI ZR 287/17 = VersR 2018, 935).