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Obliegenheiten

Schließen Sie mit einer Versicherung einen Vertrag (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung), müssen Sie bestimmte Obliegenheiten zwingend beachten. Obliegenheiten sind Verhaltensregeln, die sowohl im Gesetz (Versicherungsvertragsgesetz) oder direkt in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt sind. Es gibt Obliegenheiten bei Abschluss des Vertrages und Obliegenheiten nach Eintritt eines Schadensfalles.


Zu Ihren Obliegenheiten oder Pflichten bei Abschluss eines Versicherungsvertrages gehört es unter anderem, wahrheitsgemäße Angaben zu eventuellen Vorerkrankungen zu machen. Dadurch soll dem Versicherer eine vernünftige Risikobeurteilung ermöglicht werden.


Nach Eintritt eines Schadensfalles haben Sie die Verpflichtung, den Schaden unverzüglich zu melden und wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenshergang und zur Höhe des Schadens zu machen.


Verletzen Sie eine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Obliegenheit, muss Ihr Versicherer eventuell nicht zahlen. Er kann Ihren Vertrag sogar bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen des § 28 VVG kündigen.


Dass Sie eine Obliegenheit bei Vertragsschluss oder nach Eintritt eines Schadensfalles verletzt haben, muss Ihr Versicherer beweisen.