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Streitwert Klage Krankentagegeld

Verklagen Sie Ihre Krankentagegeldversicherung, weil diese Ihnen mitgeteilt hat, Ihr Vertrag würde wegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit enden, wird der Streitwert der Klage durch die halbjährliche Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegeldes, abzüglich eines Feststellungsabschlages von 20 %, ermittelt (LG Dortmund, Beschluss vom 22.04.2020, AZ: 9 T 161/20; BGH, NJW-RR 2017, 152; OLG Rostock, NJW-RR 2019, 26; Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 33. Auflage, § 3, Rdnr. 16182).


Haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf 15,00 € Krankentagegeld pro Tag, errechnet sich der Streitwert der anwaltlichen Gebühren und der Gerichtskosten:


15,00 € Krankengeldtage x 365 Tage / 2 = 2.737,50 €


Hiervon abzuziehen sind 20 % Feststellungsabschlag in Höhe von 547,50 €.


Es verbleibt ein Streitwert in Höhe von 2.190,00 €.