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Riss Supraspinatussehne

Die Supraspinatussehne umfasst den Humeruskopf von oben und ermöglicht vor allem Ihre Armhebung. Die eingeengte Lage der Sehne zwischen dem Humeruskopf (Oberarmkopf) und dem Schulterdach macht diese Sehne anfällig für Verletzungen und Überlastungen. Mit der privaten Unfallversicherung gibt es regelmäßig Streit, ob ein Riss der Supraspinatussehne durch einen Unfall hervorgerufen worden ist.


Der Riss der Supraspinatussehne ist eine Verletzung im Sinne von Ziffer 1.4.1 AUB 2008 (Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen). Danach gilt als Unfall in der privaten Unfallversicherung auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Gemeint sind also auch solche Körperteile, die sowohl mit Gliedmaßen als auch mit dem Rumpf verbunden sind. Dazu zählt auch die Supraspinatussehne, die als Teil der Rotatorenmanschette den Oberarm mit Schulter und Rumpf verbindet (BGH, Urteil vom 22.01.2020, AZ: IV ZR 125/18; LG Berlin r+s 2010, 253).


Ein Riss der Supraspinatussehne ist nach dem Wortlaut von Ziffer 1.4.1 AUB 2008 eine Verletzung an den Gliedmaßen (OLG Saarbrücken, r+s 2013, 618; OLG Koblenz OLGR 2001, 30).