Hautkrebs grob fehlerhaft nicht operiert: 15.000 Euro
Das OLG Hamm hat einen Hautarzt aus Bielefeld verurteilt, an einen damals 73 Jahre alten Patienten 15.000,00 € Schmerzensgeld zu zahlen. Er hatte beim Kläger ein Basalzellkarzinom an der rechten Wange diagnostiziert und den Hautkrebs mit einer photodynamischen Therapie und nicht chirurgisch behandelt. Ebenso klärte er den Patienten nicht ordnungsgemäß über die echte Alternative der chirurgischen Behandlungsmethode auf.
Gesäß bei OP verbrannt: 7.500 Euro
Mit Vergleich vom 17.03.2014 hat sich ein Krankenhaus in Niedersachsen verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zu zahlen.
Fehlerhafte Schweißdrüsenentfernung: 20.000 Euro
Mit Vergleich vom 04.04.2014 hat sich eine Dortmunder Schönheitsklinik verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.
Fehlerhafte postoperative Überwachung: 7.000 Euro
Mit Abfindungsvergleich vom 15.05.2014 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses in Castrop-Rauxel verpflichtet, an meine Mandantin einen Gesamtbetrag von 7.000,00 € zuzüglich einer 2,0-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr aus dem Gesamterledigungswert zu zahlen.
Fehlerhafte Hüft-OP: 8.500 Euro
Ein Krankenhaus in Püttlingen hat sich mit Vergleich vom 03.01.2014 verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 8.500,00 € zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Ansprüche zu zahlen.
Fehlerhafte Hautverpflanzung: 8.000 Euro
Mit Urteil vom 16.04.2014 hat das Landgericht Tübingen ein Krankenhaus in Tübingen verurteilt, an den am 30.10.2007 geborenen Sohn meiner Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und eine 2,0-Geschäftsgebühr für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Fehlerhafte Carpaltunnel-OP: 1.000 Euro
Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 18.09.2013 einen Chirurgen aus Dortmund verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro nebst Zinsen sowie die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (2,0-Geschäftsgebühr aus dem Wert von 1.000 Euro) zu zahlen.
Fehlerhafte Brückenversorgung: 2.000 Euro
Mit Vergleich vom 19.03.2014 hat sich ein Zahnarzt aus Unna verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche zu zahlen.
Darmverletzung durch Blasen-Katheter: 5.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 31.07.2015 hat sich ein niedergelassener Urologe verpflichtet, an die Ehefrau meines am 25.01.2013 verstorbenen Mandanten 5.000 Euro sowie die außergerichtliche anwaltlichen Gebühren zu zahlen.
Grundlose Herz-OP: 19.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.06.2015 hat sich ein Dortmunder Krankenhaus verpflichtet, an meinen Mandanten 19.000 Euro und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu zahlen.