Untersuchungsobliegenheit
Begriff | Definition |
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Untersuchungsobliegenheit | In der privaten Krankenversicherung sind Sie als versicherte Person auf Verlangen des Versicherers verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Das gilt auch in der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH, Urteil vom 13.07.2016, AZ: IV ZR 292/14). Die Obliegenheit zur Untersuchung verletzt nicht Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Weigerung, an einer solchen Untersuchung teilzunehmen, kann gemäß § 28 VVG zur vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit des Versicherers führen. |