Spender bei künstlicher Befruchtung verwechselt: 7.500 Euro
Medizin-/ArzthaftungsrechtSpender bei künstlicher Befruchtung verwechselt: 7.500 Euro
Mit Urteil vom 15.01.2018 hat das Oberlandesgericht Hamm ein Kinderwunschzentrum verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zu zahlen. Die Ärzte wurden verurteilt, Auskunft über die Identität des genetischen Vaters zu erteilen.
Weiterlesen →