Lungenkrebs nicht erkannt: 130.000 Euro
Medizin-/ArzthaftungsrechtLungenkrebs nicht erkannt: 130.000 Euro
Mit gerichtlichem Vergleich vom 26.06.2015 hat sich eine Klinik in Hagen verpflichtet, an den Ehemann der verstorbenen Mandantin und deren Tochter einen Gesamtbetrag in Höhe von 130.000 Euro netto zu zahlen (65.000 Euro Schmerzensgeld / 65.000 Euro Barunterhaltsschaden).
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