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  • Meine Fälle

    Urteile und Vergleiche meiner Mandanten


Gegen „Götter in Weiß“ und die großen Versicherungen kann man nicht gewinnen? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus? Dieser Eindruck ist falsch: Die Chancen für eine Entschädigung sind besser als Sie denken. Auf dieser Seite habe ich für Sie meine aktuellen Urteile und Vergleiche aus deutschen Gerichten zusammengetragen, gegliedert nach Rechtsgebieten. Es handelt sich ausschließlich um Entscheidungen und Vergleiche, die ich erstritten habe. Diese Datenbank belegt meine langjährige Erfahrung und dokumentiert meine Erfolge für meine Mandanten.

 

 
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Harnleiter unvollständig entfernt: 10.000 Euro

Mit Vergleich vom 07.04.2022 hat die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses an meinen Mandanten zur Gesamtabfindung einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro gezahlt.

Bei dem 1957 geborenen Angestellten wurde die Diagnose eines papillären Urothelkarzinoms gestellt. Beim Urothelkarzinom handelt es sich um einen von der Schleimhaut der ableitenden Harnwege ausgehenden, bösartigen Tumor. Dieser wird häufig über eine schmerzlose Beimengung von Blut im Urin entdeckt. Die Ärzte führten deshalb eine Nephroureterektomie rechts durch (Entfernung der rechten Niere, des rechten Harnleiters und der Blasenmanschette).

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Verbrennung bei Uterus-OP: 5.000 Euro

Mit Vergleich vom 30.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen.

Die 1986 geborene Angestellte unterzog sich im Krankenhaus einer vaginalen Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide). Nach der Operation hatte die Mandantin stärkste Schmerzen an der Vulva. Es zeigten sich Verbrennungen I. Grades an der rechten und linken großen Schamlippe, rechts auch an der kleinen Schamlippe, bis an den Introitus vaginae heranreichend (Vaginalöffnung).

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Nervschädigung durch zu langes Zahnimplantat: 8.000 Euro

Mit Urteil vom 17.02.2022 hat das Landgericht Wiesbaden eine Zahnärztin verurteilt, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu zahlen. Die Zahnärztin wurde verpflichtet, zusätzlich alle gegenwärtigen und künftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen. Die Beklagte hat auch meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

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Tod nach Herzinfarkt: 17.893,54 Euro

Mit Vergleich vom 22.03.2022 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin einen Betrag in Höhe von 17.893,54 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Der 1956 geborene Vater der Mandantin litt unter starken Schmerzen im gesamten Rückenbereich, Schwindel und Übelkeit. Das Blutdruckgerät zeigte erhöhten Blutdruck an. Er bat den Ehemann seiner Tochter, ihn ins Krankenhaus zu fahren, weil ein beklemmendes Gefühl im Brustbereich hinzukam.

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Kompartmentsyndrom nach Sectio: 75.001,35 Euro

Mit Urteil vom 06.01.2022 hat das Landgericht Arnsberg einen Chefarzt und ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro sowie Haushaltsführungsschaden in Höhe von 50.001,35 Euro zu zahlen. Das Krankenhaus wurde verpflichtet, der Mandantin alle gegenwärtigen und künftigen materiellen Schäden aus der fehlerhaften Behandlung zu ersetzen. Das Krankenhaus musste auch meine anwaltlichen Gebühren bezahlen.

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Toter Embryo entsorgt: 8.000 Euro

Mit Vergleich vom 08.02.2022 hat sich eine Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1986 geborene Angestellte musste ihr Baby in der 16. Schwangerschaftswoche tot zur Welt bringen (Frühabort). Im Anschluss an diesen Frühabort stand die Ausschabung (operative Entfernung des Mutterkuchens) an. Bevor die Mandantin in den OP gefahren wurde, teilte sie zusammen mit ihrem 

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Sturz im Supermarkt: 14.737,65 Euro

Mit Vergleich vom 19.11.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Aldi-Marktes verpflichtet, an meinen Mandanten ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 Euro und einen Verdienstschaden von 10.737,65 Euro zu zahlen.

Der 1965 geborene Selbständige kaufte in der Aldi-Filiale Süd ein. Nach Betreten der Räume ging er gezielt zu einem Tisch mit dort ausgestellten Angeboten gegenüber der Kasse. Anschließend wollte er Waren aus einem anderen Gang kaufen. Beim Umdrehen verlor er das Gleichgewicht. Er versuchte, sich auf

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Fußgängerunfall: 45.000 Euro

Mit Vergleich vom 14.12.2021 hat sich eine Kfz-Versicherung verpflichtet, an meine Mandantin 45.000 Euro sowie meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1964 geborene Angestellte wurde beim Überqueren einer grünen Fußgängerampel von einem abbiegenden PKW erfasst, weil der Fahrer sie übersehen hatte.

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Tod nach Hernien-OP: 49.000 Euro

Mit Vergleich vom 01.07.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 44.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltskosten zu tragen.

Der 1939 geborene Ehemann der Mandantin wurde an einer Rezidivleistenhernie links und einer erstmaligen Leistenhernie rechts operiert. Die Ärzte führten eine laparoskopische transabdominelle präperitoneale Netzimplantation links durch (TAPP).

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Mangelhafte Oberschenkelprothese: 6.750 Euro

Mit Vergleich vom 09.04.2021 hat sich ein Sanitätshaus verpflichtet, an meinen Mandanten 6.750 Euro und meine außergerichtlichen Gebühren zu zahlen.

Nach einer Oberschenkelamputation links versorgte das Sanitätshaus den 1949 geborenen Rentner mit einer Oberschenkelprothese mit Kenevo-Kniegelenk (Mikroprozessor-gesteuerte Prothese). Bereits nach einem Tag stellte der Mandant fest, dass der Schaft anatomisch nicht passend geformt war.

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Fehlerhafte Blasen-OP: 60.000 Euro

Mit Vergleich vom 31.03.2021 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 60.000 Euro und meine außergerichtlichen Anwaltsgebühren zu zahlen.

Die 1941 geborene Rentnerin litt unter einer Blasenentleerungsstörung, weil ihre Blase teilweise in den Vaginalkanal abgesunken war. Die Mandantin litt deshalb unter wiederkehrenden Harnwegsinfekten

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Herzinfarkt verkannt: 220.000 Euro

Mit Vergleich vom 17.05.2021 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin als Erbin 220.000 Euro zu zahlen. Ihr 1957 geborener Ehemann suchte die Klinik wegen brennender Schmerzen im Brustkorb in Höhe des Herzens und hohen Blutdrucks auf. Er berichtete, er sei vor einigen Jahren bereits wegen eines Verdachtes auf Herzinfarkt in einem Herzkatheterlabor gewesen. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet. Nach Abnahme eines EKGs, einer Blutdruckmessung und Blutentnahme wurde er nach Hause geschickt mit dem Hinweis, die Blutdruckwerte seien ebenso wie das EKG in Ordnung.

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