Ärztliche Invaliditätsfeststellung muss genau sein
VersicherungsrechtÄrztliche Invaliditätsfeststellung muss genau sein
Eine ärztliche Bescheinigung, dass der Heilungsverlauf sicher noch nicht abgeschlossen ist, es aber absehbar sei, dass der Patient seine letzte berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben könne, reicht nicht aus, um eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung nach § 7 Abs. 1 (1) AUB 88 festzustellen.
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