Sturz im Kaufpark: 11.500 Euro
VersicherungsrechtMit Abfindung vom 07.05.2018 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Kaufparks verpflichtet, an meine Mandantin 11.500 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (3,5-Gebühr) zu zahlen.
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