ᐅ Rechtsanwalt Christian Koch ᐅ Unna ᐅ Rechtsanwalt Christian Koch ᐅ Unna
  • Meine Fälle im Verkehrsrecht

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Radunfall: 25.000,00 €

Radunfall: 25.000 Euro

Mit außergerichtlichem Vergleich vom 26.04.2013 hat die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung an meinen Mandanten einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gezahlt.

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Besuchskosten Krankenhaus

Besuchskosten Krankenhaus

Besuchskosten im Krankenhaus sind zu erstatten, wenn sie wegen ihrer engen Verbundenheit mit den Heilbehandlungskosten des Verletzten entstanden sind (OLG Naumburg NZV 2011, 342; OLG Köln r s 1989, 400).

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Fahrerflucht: Keine automatische Leistungsfreiheit

Fahrerflucht: Keine automatische Leistungsfreiheit

Entfernt sich der Unfallverursacher vom Unfallort, nachdem er einen Zettel mit seinen Daten unter dem Scheibenwischer des gegnerischen Fahrzeuges platziert hat und faxt anschließend eine Unfallmeldung an seine Haftpflichtversicherung, führt dies nicht automatisch zur Leistungsfreiheit der Kfz-Haftpflichtversicherung.

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Fahranfänger aufgepasst

Fahranfänger aufgepasst

Wer seine Fahrerlaubnis erstmalig erwirbt, erhält diese für den Zeitraum von zwei Jahren nur auf Probe; § 2 a Abs. 1 Satz 1 StVG. Bis auf die Fahrerlaubnisklassen M, L und T müssen sich deshalb Fahranfänger einer zweijährigen Bewährungsphase/Probezeit unterziehen; § 32 FeV.

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§ 315 c StGB: Nur bei Unfall wegen Trunkenheit

§ 315 c StGB: Nur bei Unfall wegen Trunkenheit

Das Amtsgericht Unna hat am 4. Oktober 2012 in der Hauptverhandlung das Strafverfahren gegen unseren Mandanten eingestellt, weil weder der Pflichtwidrigkeitszusammenhang des § 315 c Abs. 1 a StGB, noch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 316 StGB nachgewiesen werden konnten.

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Autounfall: Fehler kosten Geld

Autounfall: Fehler kosten Geld

 

Immer wieder stellen wir nach einem Blechschaden fest, dass sich viele Mandanten falsch verhalten.

Selbstverständlich muss zuerst die Unfallstelle abgesichert werden, um weitere schwere Nachfolgeunfälle zu verhindern. Halten Sie anschließend die Endstellung der Fahrzeuge umgehend per Foto fest.

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Das neue Fahreignungsregister

Das neue Fahreignungsregister

Das bisherige Verkehrszentralregister soll durch das sogenannte Fahreignungsregister (FAER) abgelöst werden. Damit entfallen das sogenannte Fahreignungsbewertungssystem und das mehrfache Täterpunktesystem.

In dem neuen Fahreignungsregister sind drei Stufen installiert, die auf einem sogenannten Punktetacho abgebildet werden. Beim Punktestand von 0 – 3 wird eine Vormerkung des Fahrerlaubnisinhabers ohne weitere Maßnahmen vorgenommen. Wer 4 oder 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und Information über das Fahreignungsbewertungssystem (Stufe 1). Bei 6 – 7 Punkten erfolgen eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (Stufe 2). Erreicht der Autofahrer 8 Punkte oder mehr wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen (Stufe 3).

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Hilfe bei der Unfallregulierung

Hilfe bei der Unfallregulierung

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden an einem älteren Gebrauchtwagen ist die Nutzungsausfallentschädigung auf den Zeitraum der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges beschränkt. Kauft sich der Geschädigte ein Neufahrzeug, was zu einer neun Tage längeren Ausfallzeit führt, hat der Geschädigte dies entschädigungslos hinzunehmen (LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 29.07.2010, 15 S 49/10).

Was aber gilt, wenn der Sachverständige die voraussichtliche Reparaturdauer mit fünf Arbeitstagen angibt, die Werkstatt aber wesentlich mehr Zeit benötigt und dem Geschädigten für diesen Zeitraum einen Mietwagen zur Verfügung stellt?

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