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Kind schnallt sich ab: 40,00 € Geldbuße

Kind schnallt sich ab: 40,00 € Geldbuße

Schnallt sich ein 4-jähriges Kind im Kindersitz auf der Rückbank im PKW während der Fahrt ab, verletzt die Fahrerin ihre Pflicht, das Kind vorschriftsgemäß zu befördern. Ein Kfz-Führer hat dafür Sorge zu tragen, dass ein im PKW befördertes Kind während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig gesichert ist und bleibt.

Ein 4-jähriges Kind in einem Kindersitz muss einigen Aufwand betreiben, um sich abzuschnallen. Dies hat der Betroffene zu bemerken, die Fahrt zu stoppen und die Sicherung wieder herzustellen. Ausnahmsweise kann er zudem gehalten sein, das Anschnallen des Kindes durch eine Begleitperson zu gewährleisten.

OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2013, AZ: 5 RBs 153/13)

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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