4 Rippen angebrochen: 1.800,00 €
4 Rippen angebrochen: 1.800 Euro
Ein Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie hat sich durch gerichtlichen Vergleich vom 05.11.2013 verpflichtet, an meinen Mandanten 1.800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Bei einer chirotherapeutischen Behandlung am 13.07.2011 drückte der Arzt während einer Manipulation der Wirbel dem auf dem Bauch liegenden Mandanten ruckartig auf die Wirbelsäule. Anschließend verspürte der Mandant starke Schmerzen im Rippenbereich.
Bei einer im August 2011 durchgeführten Ganzkörperszintigraphie zeigte sich ein Verdacht auf eine Fraktur der 4. - 6. Rippe links sowie der 6. Rippe rechts. Der Mandant hatte dem Arzt vorgeworfen, ihn vor der chirotherapeutischen Behandlung nicht über die Risiken aufgeklärt zu haben. Er habe iihn nsbesondere nicht nach einer bestehenden Osteoporose gefragt.
Amtsgericht Duisburg-Hamborn, Beschluss vom 05.11.2013, AZ: 7 C 483/12
Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht