Fehlerhafte Brust-OP: 7.000,00 €
Fehlerhafte Brust-OP: 7.000 Euro
Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat sich durch gerichtlichen Vergleich vom 05.09.2013 verpflichtet, an meine Mandantin 7.000 Euro zur Abfindung sämtlicher Ansprüche zu zahlen. Die Patientin hatte dem Schönheitschirurgen nach einer Brustvergrößerung vom 19.02.2009 vorgeworfen, er habe sie fehlerhaft operiert, so dass ein Double-Bubble-Phänomen an beiden Brüsten entstanden sei.
Die Brüste seien intraoperativ nicht symmetrisch angeordnet worden. Sie warf ihm weiterhin vor, sie vor der Operation nicht darüber aufgeklärt zu haben, dass es zu erheblichen Schmerzen kommen kann, wenn die Brustimplantate unter den Brustmuskel gesetzt werden. Hätte der Arzt sie auf diese dauernden Schmerzen nach der Operation aufmerksam gemacht, hätte sie sich die Implantate auf den Brustmuskel setzen lassen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2013, AZ: I-8 U 34/13
Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht