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MRSA-Infektion: 40.000,00 €

MRSA-Infektion: 40.000 Euro

Infiziert sich ein Patient im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken), weil ein Krankenpflegeschüler die Hygienevorschriften verletzt hat, steht ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand für den Senat in Hamm fest, dass der Krankenpflegeschüler beim Entfernen einer Infusionskanüle keine neuen Handschuhe angezogen hatte, nachdem er zuvor einen Mitpatienten versorgt hatte.

Das Abstöpseln der Infusion ohne vorherige Desinfektionsmaßnahmen war nach Aussage des medizinischen Sachverständigen grob behandlungsfehlerhaft. Dadurch sei es zur Infektion mit den MRSA-Keimen gekommen. Der Sachverständige bestätigte: Die Einstichstelle der Kanüle sei eine Eintrittspforte für Keime. Der Behandlungsfehler könne zur Infektion mit den Komplikationen geführt haben (monatelange heftige Schmerzen, Abszess im Bereich der Lendenwirbelsäule, der operativ versorgt werden musste). Da der grobe Behandlungsfehler zu einer Beweislastumkehr zwischen dem Verstoß gegen die Hygienevorschriften und dem eingetretenen Schaden führe, müsse der Kläger eine weitere Ursächlichkeit nicht beweisen.

(OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013, AZ: 26 U 62/12)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht